Lieferbedingungen

Lieferbedingungen

- Allgemein
1.1 Stootranden.nl ist die verkaufende Partei und Anwender der allgemeinen Lieferbedingungen.

1.2 Stootranden.nl ist ein Betriebsteil von Westers Nautic, eingetragen bei der Kamer van Koophandel (Handelskammer) zu Groningen unter der Nummer 92858643.

1.3 Die allgemeinen Lieferbedingungen haben für alle Angebote, Ankäufe oder Übereinkommen Gültigkeit, wenn zwischen stootranden.nl und dem Käufer/Auftraggeber keine deutlich umschriebenen Ausnahmen vereinbart wurden.

1.4 Die allgemeinen Lieferbedingungen des Verkäufers haben Vorrang vor den Bedingungen des Käufers/Auftraggebers, wenn keine deutlich umschriebenen Ausnahmen vereinbart wurden. Wenn Bestimmungen aus diesen allgemeinen Bedingungen nicht bestehen oder ungültig erklärt werden sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

1.5 Neue Bestimmungen die von den ursprünglichen Bedingungen abweichen, müssen in der Folge von der verkaufenden Partei und dem Käufer entsprechend anerkannt werden.

- Preise

2.1 Stootranden.nl kommuniziert die Preise auf der Homepage so akkurat wie möglich, behält sich jedoch das Recht vor bei Eingabefehlern davon abzuweichen. Der Kunde wird davon so schnell wie möglich in Kenntnis gesetzt.

2.2 Die Preise auf der Website sind Konsumentenpreise und beinhalten 21 % Mehrwert Steuer.

- Angebote

3.1 Angebote sind freibleibend, es sei denn, diese in sind in Übereinstimmung mit dem Käufer anders vereinbart.

3.2 Die Dauer des Angebots hat für einen Monat, oder bis zur nächsten Preiserhöhung unter der Voraussetzung Gültigkeit, dass die Güter noch lieferbar sind.

3.3 Ein Übereinkommen mit stootranden.nl ist zu Stande gekommen, wenn die verkaufende Partei den Auftrag angenommen hat, oder wenn der Käufer die Güter im Lager von stootranden.nl oder im Ladengeschäft (Westers Nautic) in Empfang genommen hat.

3.4 Angebote gelten nicht für Nachbestellungen.

- Lieferung

4.1 Lieferungen erfolgen ab Lager der verkaufenden Partei, es sei denn, beide Parteien haben etwas anderes vereinbart.

4.2 Der Käufer ist verpflichtet die Güter in dem Moment abzunehmen, wenn die verkaufende Partei, bzw. dessen Transporteur diese dem Käufer zur Abnahme anbietet.

4.3 Wenn keine deutlich umschriebenen Ausnahmen vereinbart wurden, sind Lieferzeiten Richtwerte. Daraus kann der Käufer kein Recht ableiten eine Bestellung zu annullieren oder Schadenersatzansprüche zu stellen. Wenn die verkaufende Partei vom Käufer Daten oder Spezifikationen benötigt, erfolgt die Lieferung nach Empfang dieser Daten oder Spezifikationen.

4.4 Wenn beide Parteien keine deutlich umschriebenen Ausnahmen vereinbart haben, ist es der verkaufenden Partei gestattet Aufträge in Teilen zu liefern und diese Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen.

4.5 Die Lieferung erfolgt nach Bezahlung durch den Käufer, oder nachdem die Rechnung mit Fälligkeitstermin versandt worden ist.

4.6 Das Risiko von Verlust oder Beschädigung der im Übereinkommen vermeldeten Güter geht in dem Moment auf den Käufer über, wenn diese juristisch oder tatsächlich in die Hände des Käufers oder eine durch den Käufer angewiesene dritte Partei kommen.

4.7 Wir liefern nicht gegen Nachnahme.

- Versandkosten

5.1 Die Versandkosten sind vom Gewicht und vom Umfang der zu versendenden Güter abhängig.

5.2 Für Bestellungen ab der Site von stootranden.nl sind die Versandkosten auf der Abrechnung ersichtlich.

5.3 Für Längenfracht außerhalb der Niederlande und Flandern können Sie eine passende Offerte anfordern. Für Deutschland gilt für alle Bestellungen mit einem Gewicht von über 31,5 kg, dass die Versandkosten auf Anfrage mitgeteilt werden. Für größere Bestellungen mit mehreren Paletten und/oder Längenfracht, erstellen wir gerne eine entsprechende Offerte.

- Zahlungsbedingungen

6.1 Die Bezahlung hat vor der Lieferung zu erfolgen, oder innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist. Wenn der Käufer Beschwerde gegen die Rechnung erheben sollte, bleibt die Zahlungsverpflichtung trotzdem bestehen.

6.2 Wenn der Käufer nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, gerät er in Verzug. 6.2 1 Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, verrechnet stootranden.nl den gesetzlichen Verzugszins von 1,25 % per Monat.

6.3 Im Falle eines Konkurses, einer Liquidation oder einer (vorläufigen) Nachlassstundung, einer Beschlagnahme, oder wenn der Käufer gemäß dem Gesetz für eine “Schuldsanierung für Natürliche Personen“ zugelassen wird, werden die Forderungen der verkaufenden Partei unmittelbar fällig.

- Inkassokosten

7.1 Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, so gerät er in Verzug. Alle redlicherweise fälligen Inkassokosten werden dann dem Käufer in Rechnung gestellt.

7.2 Die eventuell gemachten Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

7.3 Wenn stootranden.nl Kosten verursacht worden sind, um redlicherweise eine Forderung bezahlt zu bekommen, gehen diese Kosten zu Lasten des Käufers.

- Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle durch die verkaufende Partei gelieferten Güter bleiben Eigentum von stootranden.nl, bis der Käufer allen Verpflichtungen aus allen geschlossenen Vereinbarungen nachgekommen ist.

8.2 Dem Käufer ist es nicht gestattet das Eigentum von abgenommenen Gütern an Dritte zu übertragen, oder Güter als Unterpfand zu verwenden, solange darauf ein Eigentumsvorbehalt in Kraft ist.

8.3 Der Käufer ist verpflichtet stootranden.nl schnellstmöglich zu informieren, wenn durch Dritte eine Beschlagnahme erfolgt ist, oder Rechte entlehnt wurden, die die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Güter tangieren.

8.4 Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Güter dürfen ausschließlich im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit weiter verkauft und nicht als Zahlungsmittel verwendet werden.

8.5 Wenn stootranden.nl von ihren Eigentumsrechten Gebrauch machen möchte, gibt der Käufer beim Abschluss der Vereinbarung seine uneingeschränkte und unwiderrufliche Zustimmung an die verkaufende Partei (stootranden.nl), oder durch eine durch den Verkäufer bestimmten Drittpartei, um alle Örtlichkeiten und Räume zu betreten wo sich Güter der verkaufenden Partei befinden oder befinden könnten, um diese zurück zu nehmen.

- Garantie

9.1 Die Garantie ist auf Fabrikationsmängel/Fehler beschränkt. Sie umfasst deshalb keine Folgeschäden durch Abnutzung oder unsachgemäßem Gebrauch.

9.2 Die Garantie verfällt bei unsachgemäßem Gebrauch durch den Käufer oder durch eine dritte Partei, oder wenn ersichtlich ist, dass der Käufer oder eine dritte Partei Veränderungen an den gelieferten Waren angebracht hat.

9.3 Der Käufer muss in jedem Fall stootranden.nl oder seinen Lieferanten die Gelegenheit geben die gelieferten Güter zu begutachten und ggf. festgestellte Schäden zu beseitigen.

9.4 Der Käufer kann nur dann Garantie beanspruchen, wenn er gegenüber dem Verkäufer all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

- Suspendierung und Auflösung

10.1 Die verkaufende Partei kann seine Verpflichtungen aufschieben oder die Vereinbarung annullieren wenn:

10.2 Der Käufer seinen Verpflichtungen nicht, nicht fristgerecht, oder nicht vollständig nachkommt.

10.3 Wenn die verkaufende Partei nach Abschluss einer Vereinbarung Kenntnis davon erlangt, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht, nicht fristgerecht, oder nicht vollständig nachkommen kann.

- Annullierung

11.1 Wenn der Käufer nach Abschluss einer Vereinbarung mit der verkaufenden Partei den Entschluss gefasst haben sollte diese Vereinbarung zu annullieren, werden dem Käufer für Annullierungskosten bis zu 20 % inklusive Mehrwert Steuer des vereinbarten Verkaufspreises in Rechnung gestellt.

- Haftung

12.1 Die Haftung der verkaufenden Partei beschränkt sich auf die in diesen Bedingungen unter Garantie genannten Elemente.

12.2 Für eine Vergütung von direktem Schaden kommt ausschließlich Schaden in Betracht, wofür die verkaufende Partei versichert ist.

12.3 Die verkaufende Partei haftet nicht für indirekten Schaden, Folgeschaden oder entgangenen Gewinn, sowie entgangenen Einsparungen und Schaden für Betriebsunterbruch.

- Höhere Gewalt

13.1 Die verkaufende Partei hat das Recht bei höherer Gewalt seine Verpflichtungen aufzuschieben, wenn beim Abschluss der Vereinbarung für die verkaufende Partei ein entsprechendes Ereignis nicht vorhersehbar war.

13.2 Wenn der Zustand der höheren Gewalt mehr als 2 Monate dauern sollte, haben beide Parteien das Recht die Vereinbarung aufzulösen, dies ohne Verpflichtung einer Schadenvergütung an die andere Partei.

13.3 Wenn durch höhere Gewalt ein Teil einer Bestellung nicht geliefert werden kann, kann die verkaufende Partei den Teil der Bestellung der geliefert werden kann, oder bereits geliefert wurde, dem Käufer in Rechnung stellen. Der Käufer hat diese Teilrechnung so zu begleichen, als wäre diese ein Teil einer speziellen Vereinbarung.

- Streitigkeiten

14.1 Ausschließlich der Richter am Firmensitz der verkaufenden Partei ist für Streitigkeiten zuständig.

- Angewandtes Recht

15.1 Auf jede Vereinbarung zwischen der verkaufenden Partei und dem Käufer gelangt niederländisches Recht zur Anwendung.

15.2 Rechtlich bindend für diese Vereinbarung ist der niederländische Text.

1831wo/02-07-2021/hjb